Wer 60 Minuten lang an virtuellen Automatenspielen teilnimmt, wird bei einem in Deutschland erlaubten Angebot durch einen Zeithinweis unterbrochen. Nach der aktiven Bestätigung beginnt eine fünfminütige Pause. Erst danach darf die Teilnahme an virtuellen Automatenspielen fortgesetzt werden. Dieser häufig als Reality-Check bezeichnete Ablauf ist eine gesetzliche Spielerschutzmaßnahme und keine frei wählbare Einstellung des Anbieters.
Der folgende Überblick erklärt die geltenden Grundregeln nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Er dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Kurz erklärt: Warum beginnt nach 60 Minuten eine Pause?
Der Glücksspielstaatsvertrag verbindet zwei Vorgaben miteinander. Nach § 6h Absatz 7 GlüStV 2021 muss der Anbieter die vergangene Zeit anzeigen. Nach Ablauf von 60 Minuten darf er die weitere Spielteilnahme erst ermöglichen, wenn die spielende Person auf die verstrichene Zeit hingewiesen wurde und den Hinweis ausdrücklich bestätigt hat.
Für virtuelle Automatenspiele kommt eine zusätzliche Regel hinzu: Nach § 22a Absatz 9 GlüStV 2021 darf die weitere Teilnahme erst fünf Minuten nach dieser Bestätigung möglich sein. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder bezeichnet das in ihrer Übersicht der konkreten Spielerschutzmaßnahmen als „Cool Down Phase“.
Was ist der stündliche Reality-Check?
„Reality-Check“ ist eine verbreitete Bezeichnung für den gesetzlich vorgesehenen Zeithinweis oder die stündliche Sitzungsbenachrichtigung. Sein Zweck besteht darin, eine längere Spielphase sichtbar zu unterbrechen und das Zeitgefühl zu unterstützen.
Der Ablauf umfasst im Kern drei Elemente:
- Der Anbieter zeigt die seit dem maßgeblichen Beginn der Spielteilnahme vergangene Zeit an.
- Nach 60 Minuten erscheint ein ausdrücklicher Hinweis auf die verstrichene Zeit.
- Die Kenntnisnahme muss aktiv bestätigt werden, bevor eine weitere Teilnahme möglich ist.
Nach jeweils weiteren 60 Minuten ist erneut ein Hinweis mit ausdrücklicher Bestätigung vorgesehen. Die genaue technische Darstellung kann unterschiedlich aussehen. Entscheidend ist nicht, ob das Fenster „Reality-Check“, „Sitzungsbenachrichtigung“ oder „Spielzeit-Hinweis“ heißt, sondern ob die gesetzlichen Funktionen umgesetzt werden.
Wie Abmeldungen, längere Inaktivität oder technische Sitzungswechsel den maßgeblichen Zeitraum im Einzelfall beeinflussen, lässt sich nicht allein aus der sichtbaren Bildschirmmeldung ableiten. Hier sind die technische Umsetzung und gegebenenfalls Erlaubnisvorgaben des konkreten Angebots zu berücksichtigen.
Für welche Spiele gilt die fünfminütige Unterbrechung?
Der Zeithinweis aus § 6h Absatz 7 und die zusätzliche Fünf-Minuten-Pause sind rechtlich zu trennen. Die besondere Unterbrechung nach Bestätigung ist in § 22a Absatz 9 ausdrücklich für virtuelle Automatenspiele geregelt. Damit sind im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele gemeint.
Virtuelle Automatenspiele sind nicht mit Online-Poker oder Online-Casinospielen gleichzusetzen. Zu den Online-Casinospielen gehören rechtlich gesonderte virtuelle Tischspiele mit Bankhalter, insbesondere Roulette, Blackjack und Baccarat. Der Unterschied zwischen Online-Casinospielen und virtuellen Automatenspielen ist wichtig, weil Erlaubnisbehörden, Vertriebsgebiete und einzelne Schutzvorgaben voneinander abweichen können.
Für Online-Poker folgt aus § 22a Absatz 9 keine entsprechende spezielle Fünf-Minuten-Pause. Der allgemeine Zeithinweis kann dennoch greifen. Bei Online-Casinospielen können zusätzlich landesrechtliche oder erlaubnisbezogene Bestimmungen relevant sein. Die Regel für virtuelle Automatenspiele sollte daher nicht ungeprüft auf jede Glücksspielform übertragen werden.
So läuft die Pause in der Praxis ab
Nach Erreichen des maßgeblichen Zeitpunkts erscheint ein Informationsfeld. Die spielende Person muss die Kenntnisnahme ausdrücklich bestätigen. Bei virtuellen Automatenspielen beginnen die fünf Minuten nach dieser Bestätigung, nicht bereits mit dem bloßen Erscheinen des Fensters.
Während der Unterbrechung darf der Anbieter keine weitere Teilnahme an virtuellen Automatenspielen ermöglichen. Ein Schließen und erneutes Öffnen des Spiels soll die Schutzmaßnahme nicht verkürzen. Nach Ablauf der fünf Minuten kann die Teilnahme wieder freigegeben werden, sofern keine andere Sperre, kein Limit und keine weitere technische oder regulatorische Beschränkung entgegensteht.
Die Pause ist deshalb nicht mit einer Fehlermeldung gleichzusetzen. Sie ist auch keine Aussage über Gewinnchancen oder den bisherigen Spielverlauf, sondern eine zeitbezogene Unterbrechung.
Was muss im Hinweis angezeigt werden?
Der rechtliche Kern des stündlichen Hinweises ist die vergangene Zeit. § 6h Absatz 7 verpflichtet den Erlaubnisinhaber, die seit der maßgeblichen Aktivmeldung vergangene Zeit anzuzeigen und nach 60 Minuten ausdrücklich darauf hinzuweisen. Die GGL erläutert für virtuelle Automatenspiele außerdem, dass Spielenden ihre Spieldauer dauerhaft angezeigt werden muss.
Davon zu unterscheiden ist die Information über Einsätze, Gewinne und Verluste. Nach § 6d GlüStV 2021 müssen Anbieter unter anderem über die Summen der Einsätze, Gewinne und Verluste der jeweils vorangegangenen 30 Tage informieren. Diese Information erfolgt nach der Identifizierung und Authentifizierung sowie erneut vor einem Spiel, wenn seit der letzten Information mehr als 24 Stunden vergangen sind.
Die 30-Tage-Übersicht ist somit eine eigenständige Informationspflicht. Aus ihr folgt nicht, dass jedes stündliche Reality-Check-Fenster zwingend die Einsätze, Gewinne und Verluste der laufenden Sitzung enthalten muss.
Kann man den Reality-Check ausschalten?
Bei einem erlaubten Angebot kann die gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechung nicht auf Kundenwunsch dauerhaft deaktiviert oder übersprungen werden. Eine persönliche Einstellung wie „Hinweis nicht mehr anzeigen“ dürfte die vorgeschriebene Bestätigung und Fünf-Minuten-Pause nicht beseitigen.
Fehlt die Schutzmaßnahme bei virtuellen Automatenspielen vollständig, ist das ein Anlass, das Angebot genauer zu prüfen. Umgekehrt beweist ein sichtbarer Reality-Check allein noch keine deutsche Erlaubnis. Auch unerlaubte Anbieter können einzelne Funktionen nachbilden. Maßgeblich sind der konkrete Anbieter, die Internetadresse und die erlaubte Glücksspielform in der amtlichen Liste.
Diese Pausen und Sperren werden häufig verwechselt
- Fünf Minuten nach dem Reality-Check: Bei virtuellen Automatenspielen darf die Teilnahme erst fünf Minuten nach Bestätigung des 60-Minuten-Hinweises weitergehen.
- Fünf Minuten beim Anbieterwechsel: Nach der Meldung, dass eine Person nicht mehr aktiv ist, wird der Aktivstatus in der entsprechenden Datei erst nach fünf Minuten entfernt. Diese fünfminütige Wartezeit beim Anbieterwechsel betrifft die Verhinderung parallelen Spiels und nicht die stündliche Spielpause.
- Mindestens fünf Sekunden je Spiel: Ein einzelnes virtuelles Automatenspiel muss nach § 22a Absatz 6 durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauern. Die 5-Sekunden-Regel bei virtuellen Automatenspielen betrifft damit die Dauer einzelner Runden, nicht eine Pause nach einer Stunde.
- Eine Minute beim Bereichswechsel: Nach § 4 Absatz 5 GlüStV 2021 ist die Teilnahme in einem anderen Glücksspielbereich desselben Erlaubnisinhabers frühestens nach einer Minute möglich. Währenddessen müssen Hinweise zu Risiken, Prävention und Beratung angezeigt werden.
- 24 Stunden nach Betätigung des Panikbuttons: Der Panikbutton löst nach § 6i Absatz 3 GlüStV 2021 eine sofortige kurzfristige Sperre aus, die ohne Antrag nach 24 Stunden endet. Diese 24-Stunden-Sperre über den Panikbutton gilt anbieterübergreifend und ist deutlich weitreichender als der Reality-Check.
Was tun, wenn die Pause fehlt oder nicht endet?
Bei einer auffälligen oder fehlerhaften Unterbrechung ist ein strukturiertes Vorgehen sinnvoll:
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Internetadresse und die genaue Bezeichnung des betroffenen Spiels.
- Dokumentieren Sie die Meldung mit einem Bildschirmfoto, ohne sensible Kontodaten unnötig weiterzugeben.
- Versuchen Sie nicht, die Pause technisch zu umgehen. Melden Sie sich vollständig ab und fragen Sie den Anbieter nach einer möglichen Störung.
- Kontrollieren Sie in der amtlichen GGL-Whitelist, ob die konkrete Domain für virtuelle Automatenspiele zugelassen ist. Eine praktische Anleitung bietet der Beitrag Anbieter und Domain in der GGL-Whitelist prüfen.
- Nutzen Sie bei anhaltenden Abweichungen zunächst das Beschwerdeverfahren des Anbieters. Anschließend kann je nach Problem eine Aufsichtsbehörde, Verbraucherberatungsstelle oder andere Stelle zuständig sein. Der Ratgeber zum Thema Beschwerde über einen Glücksspielanbieter einreichen hilft bei der Auswahl.
Die GGL-Whitelist wird anlassbezogen und mindestens monatlich aktualisiert. Ein Anbietername allein genügt bei der Prüfung nicht: Kontrolliert werden sollten auch Domain, Glücksspielform und gegebenenfalls das ausgewiesene Vertriebsgebiet.
Häufige Fragen zur Spielpause
Beginnen die fünf Minuten vor oder nach der Bestätigung?
Nach § 22a Absatz 9 beginnt die Wartezeit nach der Bestätigung der Kenntnisnahme. Das bloße Anzeigen des Hinweises setzt die fünf Minuten daher nicht an die Stelle der vorgeschriebenen Bestätigung.
Erscheint der Hinweis später erneut?
Ja. § 6h Absatz 7 sieht nach jeweils weiteren 60 Minuten erneut einen Zeithinweis und eine ausdrückliche Bestätigung vor. Für virtuelle Automatenspiele greift daran anschließend wieder die besondere Unterbrechung.
Ist die Pause dasselbe wie die LUGAS-Wartezeit?
Nein. Die Reality-Check-Pause betrifft die Fortsetzung virtueller Automatenspiele nach dem Zeithinweis. Die andere Fünf-Minuten-Frist betrifft den Aktivstatus beim Beenden einer Spielsitzung und den Wechsel zu einem anderen Anbieter.
Gilt die fünfminütige Pflichtpause auch für Online-Poker?
Die spezielle Vorgabe aus § 22a Absatz 9 gilt für virtuelle Automatenspiele. Online-Poker ist eine eigene Glücksspielform. Der allgemeine stündliche Zeithinweis ist davon zu unterscheiden.
Beweist der Reality-Check, dass das Angebot erlaubt ist?
Nein. Verlässlich prüfen lässt sich die Erlaubnis über die amtliche GGL-Whitelist. Dort muss neben dem Anbieter auch das konkrete Angebot beziehungsweise die Domain und die passende Glücksspielform aufgeführt sein.
Was unterscheidet die Pause vom Panikbutton?
Die fünfminütige Pause ist eine regelmäßig wiederkehrende Unterbrechung bei virtuellen Automatenspielen. Der Panikbutton löst dagegen sofort eine 24-stündige Sperre aus, ohne dass der Anbieter eine zusätzliche Bestätigung verlangen darf.
18+ und verantwortungsvoll spielen
Glücksspiel ist ausschließlich für Volljährige bestimmt und kann abhängig machen. Ein Reality-Check ist eine Mindestschutzmaßnahme, aber keine Garantie dafür, dass das eigene Spielverhalten kontrolliert bleibt. Wer während des Hinweises feststellt, länger oder mit höheren Verlusten als geplant gespielt zu haben, sollte die Pause nicht nur abwarten, sondern die Sitzung beenden.
Hilfreich können längere freiwillige Auszeiten, persönliche Einsatz-, Einzahlungs- oder Verlustlimits sowie bei akutem Kontrollverlust der Panikbutton sein. Wenn das Aufhören schwerfällt, Konflikte entstehen oder Geld eingesetzt wird, das für andere Ausgaben benötigt wird, bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit über Check dein Spiel eine kostenfreie und anonyme Beratung für Betroffene und Angehörige an. Informationen zu Risiken verschiedener Online-Glücksspiele finden sich außerdem auf der offiziellen BIÖG-Informationsseite zu Online-Glücksspielen.