Stand der Prüfung: 12. August 2026. Wer im Internet nach Casinospielen sucht, stößt häufig auf Angebote mit Walzenspielen, Roulette, Blackjack oder Live-Dealer-Tischen. Rechtlich gehören diese Spiele jedoch nicht automatisch zu derselben Kategorie. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 unterscheidet insbesondere zwischen virtuellen Automatenspielen und Online-Casinospielen. Diese Einordnung bestimmt, welche Behörde zuständig ist und für welches Gebiet eine Erlaubnis gilt.
Der umgangssprachliche Ausdruck „Online Casino“ ist deshalb missverständlich. Maßgeblich sind nicht der Name oder die Gestaltung einer Website, sondern die konkrete Glücksspielart, die eingetragene Domain, das Vertriebsgebiet und die zuständige deutsche Behörde. Dieser Beitrag erklärt die Abgrenzung, ersetzt aber keine Rechtsberatung oder behördliche Auskunft.
Kurz erklärt: Es handelt sich um zwei verschiedene Glücksspielarten
Die gesetzlichen Definitionen stehen in § 3 Absatz 1a des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Danach sind virtuelle Automatenspiele im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele. Online-Casinospiele sind dagegen virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen sowie Live-Übertragungen terrestrisch durchgeführter Bankhalterspiele, an denen über das Internet teilgenommen werden kann.
- Virtuelle Automatenspiele: digitale Walzen- und Automatenspiele; Erlaubnis und Aufsicht liegen grundsätzlich bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL); das Vertriebsgebiet ist regelmäßig länderübergreifend.
- Online-Casinospiele: insbesondere Roulette, Blackjack und Baccarat sowie entsprechende Live-Übertragungen; zuständig sind die Glücksspielbehörden der Länder; die Nutzung kann auf bestimmte Bundesländer begrenzt sein.
- Online-Poker: eine eigenständige dritte Kategorie, bei der natürliche Personen ohne Bankhalter gegeneinander spielen. Online-Poker ist weder virtuelles Automatenspiel noch Online-Casinospiel.
Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele umfasst nicht automatisch Roulette, Blackjack, Baccarat oder Live-Dealer-Spiele.
Ob ein konkretes Angebot erlaubt ist, lässt sich in der amtlichen GGL-Whitelist kontrollieren. Die dort am 12. August 2026 verfügbare Fassung trägt den Stand 21. Juli 2026.
Was sind virtuelle Automatenspiele?
Virtuelle Automatenspiele bilden die Funktionsweise terrestrischer Automatenspiele im Internet nach. Typische Beispiele sind Spiele mit Walzen, Symbolkombinationen, Gewinnlinien oder vergleichbaren automatisierten Abläufen. Entscheidend ist nicht die grafische Gestaltung, sondern die gesetzliche Einordnung und die Erlaubnis des jeweiligen Spiels.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die GGL nach ihrer offiziellen Zuständigkeitsübersicht für virtuelle Automatenspiele für die Erlaubniserteilung und Aufsicht zuständig. Dabei benötigt nicht nur der Veranstalter eine Erlaubnis. Nach § 22a GlüStV 2021 darf grundsätzlich auch ein einzelnes virtuelles Automatenspiel erst angeboten werden, nachdem es von der zuständigen Behörde erlaubt wurde.
Für diese Kategorie gelten besondere Produktregeln. Dazu gehören unter anderem ein manueller Start jeder Runde, Vorgaben zur Spieldauer und das Verbot, Einsätze oder Gewinne für einen späteren Jackpot anzusammeln. Einzelheiten erklären die Beiträge zur 5-Sekunden-Regel bei virtuellen Automatenspielen und zum Jackpotverbot für virtuelle Automatenspiele.
Außerdem schließt § 22a Spiele aus, die herkömmlichen Tischspielen mit Bankhalter entsprechen. Ein digitales Roulette wird daher nicht allein dadurch zum virtuellen Automatenspiel, dass das Ergebnis softwaregestützt erzeugt wird. Roulette, Blackjack und Baccarat bleiben der rechtlich getrennten Kategorie der Online-Casinospiele zugeordnet.
Was sind Online-Casinospiele?
Online-Casinospiele sind virtuelle Bankhalterspiele und entsprechende Live-Übertragungen. Bei einem Bankhalterspiel treten Spielende nicht nur gegeneinander an. Die Bank beziehungsweise der Veranstalter nimmt die Gegenposition ein. Typische Beispiele sind:
- Roulette in einer rein digitalen Ausführung,
- Blackjack gegen die Bank,
- Baccarat beziehungsweise Baccara,
- Live-Übertragungen solcher Bankhalterspiele mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet.
Für diese Spiele erteilt die GGL keine bundesweit geltende Veranstaltererlaubnis. Nach § 22c GlüStV 2021 können die Länder Online-Casinospiele für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet auf gesetzlicher Grundlage selbst veranstalten oder eine begrenzte Zahl von Konzessionen vergeben. Länder können dabei unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch zusammenarbeiten.
Ob Roulette, Blackjack oder ein Live-Dealer-Spiel online genutzt werden darf, kann daher vom ausgewiesenen Vertriebsgebiet abhängen. Eine Erlaubnis in einem Bundesland gilt nicht ohne Weiteres im gesamten Bundesgebiet. Die GGL-FAQ zu legalen Online-Casinospielen weist ausdrücklich auf diese landesbezogene Zuständigkeit hin.
Warum führt der Begriff „Online Casino“ zu Verwirrung?
In der Alltagssprache wird der Ausdruck häufig für jede Website verwendet, auf der um Geld gespielt werden kann. Manche Suchende erwarten darunter vor allem Automatenspiele, andere denken an Roulette, Blackjack oder einen Live-Dealer. Der Glücksspielstaatsvertrag verwendet dagegen präzise Kategorien.
Eine Website kann optisch an eine Spielbank erinnern und dennoch ausschließlich eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besitzen. Umgekehrt lässt sich aus einer Bezeichnung wie „Online-Spielothek“ nicht ableiten, dass die angegebene Domain tatsächlich erlaubt ist. Seitennamen, Logos und Werbeaussagen sind kein Ersatz für die amtliche Prüfung.
Für die Veranstaltung, den Eigenvertrieb und die Werbung virtueller Automatenspiele untersagt § 22a Absatz 11 GlüStV 2021 die Verwendung der Begriffe „Casino“ und „Casinospiele“. Daraus folgt jedoch nicht, dass jedes Suchergebnis oder jede redaktionelle Seite mit dem Wort „Casino“ automatisch ein unerlaubtes Glücksspielangebot darstellt. Für die Einordnung des eigentlichen Spielangebots müssen immer Anbieter, Domain, Glücksspielart, Vertriebsgebiet und Erlaubnis gemeinsam betrachtet werden.
So prüfen Sie die passende Erlaubnis in der GGL-Whitelist
Die Whitelist ist die gemeinsame amtliche Übersicht erlaubter Veranstalter und Vermittler. Sie enthält auch Angebote, die nicht von der GGL, sondern von einer Glücksspielaufsichtsbehörde eines Bundeslandes beaufsichtigt werden. Gehen Sie bei der Kontrolle in dieser Reihenfolge vor:
- Anbieter suchen: Prüfen Sie zunächst, ob das verantwortliche Unternehmen in der Whitelist aufgeführt ist. Der Markenname kann vom juristischen Unternehmensnamen abweichen.
- Exakte Domain vergleichen: Achten Sie auf die konkrete Internetadresse. Die Erlaubnis eines Unternehmens ist kein Freibrief für ähnlich benannte oder zusätzliche Domains.
- Glücksspielart lesen: Der Eintrag muss zu dem Spiel passen, das Sie nutzen möchten. Für Walzenspiele ist „Virtuelle Automatenspiele“ maßgeblich; für Roulette, Blackjack oder Baccarat muss der Eintrag „Online-Casinospiele“ betreffen.
- Zuständige Behörde prüfen: Bei virtuellen Automatenspielen ist regelmäßig die GGL angegeben. Bei Online-Casinospielen ist die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes entscheidend.
- Vertriebsgebiet kontrollieren: Ein landesbezogenes Angebot darf nicht automatisch in jedem Bundesland genutzt werden. Prüfen Sie deshalb die räumliche Geltung des Eintrags.
Eine ausführlichere Anleitung zeigt, wie Sie Anbieter, Domain und Glücksspielart in der amtlichen Whitelist prüfen. Ergänzend können Sie die deutsche Erlaubnis und die zuständige Behörde kontrollieren.
Typische Irrtümer bei der Einordnung
„Der Anbieter steht auf der Whitelist, also sind alle seine Spiele erlaubt.“
Nein. Ein Unternehmen kann für eine bestimmte Glücksspielart oder Domain eingetragen sein, ohne für sämtliche Spiele eine Erlaubnis zu besitzen. Kontrollieren Sie jeden einschlägigen Eintrag und die dort bezeichnete Kategorie.
„Eine Lizenz aus Malta oder einem anderen EU-Staat reicht aus.“
Nein. Nach der Verbraucherinformation des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland ersetzt eine ausländische Lizenz nicht die erforderliche Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde.
„Online-Poker ist dasselbe wie Blackjack.“
Nein. Beim gesetzlich definierten Online-Poker spielen natürliche Personen ohne Bankhalter gegeneinander. Blackjack ist ein Bankhalterspiel und zählt zu den Online-Casinospielen.
„Live-Casino ist überall in Deutschland erlaubt oder überall verboten.“
Beide Pauschalaussagen sind unzutreffend. Live-Übertragungen von Bankhalterspielen sind als Online-Casinospiele erlaubnisfähig. Ob ein konkretes Angebot genutzt werden darf, richtet sich nach der landesrechtlichen Zulassung, der Domain und dem angegebenen Vertriebsgebiet.
„Ein GGL-Logo auf der Website genügt als Beweis.“
Ein Siegel oder Erlaubnishinweis kann die erste Orientierung erleichtern. Der sicherste Abgleich bleibt nach Angaben der GGL die amtliche Whitelist. Prüfen Sie dort die tatsächliche Domain und Glücksspielart, statt nur einer Grafik zu vertrauen.
Häufige Fragen
Sind Roulette und Blackjack virtuelle Automatenspiele?
Nein. Roulette und Blackjack sind typische Bankhalterspiele und gehören zur Kategorie der Online-Casinospiele. § 22a GlüStV 2021 schließt virtuelle Automatenspiele aus, die solchen Tischspielen entsprechen.
Kann ein Anbieter mehrere Erlaubnisse besitzen?
Ja. Dasselbe Unternehmen kann für verschiedene Glücksspielarten und Domains getrennte Einträge haben. Jede Erlaubnis ist anhand der jeweiligen Kategorie, Internetadresse, Zuständigkeit und räumlichen Geltung zu prüfen.
Warum bietet eine Plattform Automatenspiele, aber kein Live-Roulette an?
Eine naheliegende Erklärung ist, dass nur eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht. Diese deckt keine Online-Casinospiele ab. Auch technische oder geschäftliche Gründe sind möglich; entscheidend bleibt der amtliche Eintrag.
Wo sehe ich, in welchem Bundesland Online-Casinospiele angeboten werden dürfen?
Das maßgebliche Vertriebsgebiet steht beim jeweiligen Veranstalter in der GGL-Whitelist. Da Landesregelungen und Konzessionen geändert werden können, sollte diese Angabe unmittelbar vor einer Nutzung erneut kontrolliert werden.
Ist eine „Online-Spielothek“ automatisch legal?
Nein. Die Bezeichnung ist keine amtliche Erlaubniskategorie und kein Legalitätsnachweis. Prüfen Sie, ob Anbieter und Domain für virtuelle Automatenspiele auf der Whitelist eingetragen sind.
Wie prüfe ich die allgemeine Legalität eines Angebots?
Neben der korrekten Spielkategorie sind insbesondere die deutsche Erlaubnis, die Domain und das Vertriebsgebiet relevant. Der gesonderte Ratgeber erklärt, ob ein Online-Glücksspielangebot in Deutschland legal ist, ohne die verschiedenen Glücksspielarten gleichzusetzen.
Hinweis zu Spielerschutz und Mindestalter
Glücksspiel ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Die sachliche Einordnung einer Erlaubnis ist keine Spielempfehlung und sagt nichts über persönliche Eignung, Gewinnchancen oder finanzielle Risiken aus. Glücksspiel kann abhängig machen und zu erheblichen finanziellen und sozialen Belastungen führen.
Der GlüStV 2021 sieht sowohl allgemeine als auch kategoriespezifische Schutzmaßnahmen vor. Dazu gehören unter anderem Identitäts- und Alterskontrollen, Limits und der Abgleich mit dem bundesweiten Spielersperrsystem OASIS. Einen Überblick bietet der Beitrag zum Spielerschutz beim regulierten Online-Glücksspiel.
Wer die Kontrolle verliert, Verlusten hinterherspielt oder Glücksspiel vor Angehörigen verheimlicht, sollte nicht weiterspielen. Eine Selbstsperre kann über das offizielle OASIS-Portal des Regierungspräsidiums Darmstadt beantragt werden. Kostenfreie und unabhängige Anlaufstellen nennt die GGL-Übersicht zu Beratung und Hilfe bei Glücksspielproblemen.