Wer Einsätze, Gewinne, Verluste sowie Ein- und Auszahlungen nachvollziehen möchte, kann beim Glücksspielanbieter eine Spiel- und Transaktionshistorie anfordern. Für erlaubtes Glücksspiel im Internet bestehen dabei zwei unterschiedliche Wege: die auf das Spielkonto bezogene Zwölf-Monats-Liste nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und eine weiter gefasste Auskunft über personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung.
Dieser Ratgeber richtet sich ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Er erklärt die allgemeinen Informationsrechte, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Am schnellsten ist meist der Blick in das Spielkonto: Viele Anbieter führen dort Bereiche wie „Spielhistorie“, „Transaktionen“, „Kontoauszug“ oder „Verlauf“.
Was nach § 6d GlüStV 2021 einsehbar sein muss
Nach dem amtlichen Wortlaut von § 6d GlüStV 2021 zu den Informationspflichten bei Internetglücksspielen müssen Spielende jederzeit bestimmte Angaben zu den vergangenen zwölf Monaten einsehen können. Dazu gehören:
- der aktuelle Guthabenstand des Spielkontos,
- die Spielhistorie insgesamt und getrennt nach Spielform,
- einzelne Einsätze, Gewinne und Verluste mit dem jeweiligen Zeitpunkt,
- Einzahlungen und Auszahlungen,
- gesetzte Limits und Änderungen dieser Limits sowie
- sonstige Transaktionen auf dem Spielkonto.
Zusätzlich müssen Veranstalter und Vermittler auf Antrag eine geordnete Auflistung sämtlicher Spielkonto-Transaktionen der vergangenen zwölf Monate unverzüglich und kostenlos bereitstellen. Das Gesetz nennt hierfür keine feste Zahl von Tagen. „Unverzüglich“ sollte deshalb nicht mit einer frei gewählten Tagesfrist gleichgesetzt werden.
Die Liste kann unter anderem hilfreich sein, um die eigene Kontonutzung zu prüfen oder Unterlagen zu sichern, wenn eine Auszahlung aussteht oder abgelehnt wurde. Sie entscheidet jedoch nicht automatisch, ob eine einzelne Buchung oder ein privater Anspruch berechtigt ist.
Transaktionsliste und DSGVO-Auskunft sind nicht dasselbe
Die Aufstellung nach § 6d GlüStV 2021 ist konkret auf die Transaktionen des Spielkontos innerhalb der vergangenen zwölf Monate ausgerichtet. Eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO verfolgt einen anderen Zweck: Sie betrifft personenbezogene Daten, die ein Unternehmen über die anfragende Person verarbeitet.
Nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung kann eine betroffene Person unter anderem eine Bestätigung über die Datenverarbeitung, Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Daten verlangen. Hinzukommen können Informationen über Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer, Datenherkunft und bestimmte automatisierte Entscheidungen.
Das bedeutet nicht, dass jede interne Unterlage, jede technische Systemdatei oder jeder ältere Datensatz in einem frei gewählten Format herausgegeben werden muss. Der konkrete Umfang hängt davon ab, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und ob Rechte anderer Personen oder gesetzliche Einschränkungen betroffen sind. Auch das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO ist keine pauschale Grundlage für die Herausgabe sämtlicher Glücksspiel- und Kontounterlagen.
Spiel- und Transaktionshistorie Schritt für Schritt anfordern
- Im Spielkonto suchen: Prüfen Sie Bereiche wie „Transaktionen“, „Spielverlauf“, „Kontobewegungen“ oder „Kontoauszug“. Stellen Sie den Zeitraum und gegebenenfalls die Spielform ein.
- Exportmöglichkeiten prüfen: Ist ein Download vorhanden, speichern Sie die Originaldatei, ohne sie zu bearbeiten. Ein bestimmtes Dateiformat ist in § 6d nicht vorgeschrieben.
- Vertragspartner feststellen: Nutzen Sie das Impressum und die Datenschutzerklärung. Über die amtliche Whitelist der GGL lassen sich Rechtsträger, Domain und erlaubte Glücksspielart kontrollieren. Hilfreich ist auch unsere Anleitung, mit der Sie Anbieter, Domain und Glücksspielart in der GGL-Whitelist prüfen können.
- Anfrage konkret formulieren: Nennen Sie Ihre Spielerkennung, die registrierte E-Mail-Adresse, den gewünschten Zeitraum und die benötigten Buchungsarten.
- Nachweis sichern: Bewahren Sie die versandte Nachricht, das Versanddatum, eine Eingangsbestätigung und spätere Antworten auf.
Versenden Sie die Anfrage möglichst aus der im Spielkonto hinterlegten E-Mail-Adresse oder über das angemeldete Kundenkonto. Das erleichtert die Zuordnung, ohne mehr sensible Daten als erforderlich preiszugeben.
Mustertext für die Zwölf-Monats-Liste
Betreff: Aufstellung meiner Spielkonto-Transaktionen nach § 6d Abs. 3 GlüStV 2021
Guten Tag,
bitte stellen Sie mir gemäß § 6d Abs. 3 GlüStV 2021 kostenlos eine geordnete Auflistung sämtlicher Transaktionen auf meinem Spielkonto für die vergangenen zwölf Monate zur Verfügung.
Die Aufstellung soll insbesondere Einzahlungen, Auszahlungen, einzelne Einsätze, Gewinne, Verluste, sonstige Buchungen und die jeweiligen Zeitpunkte enthalten.
Spielerkennung: [Kennung]
Registrierte E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse]Bitte stellen Sie die Unterlagen elektronisch in meinem Spielkonto oder über einen sicheren Übermittlungsweg bereit.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Die Anfrage muss keine Behauptung über einen Rechtsverstoß, eine Rückzahlung oder einen Schaden enthalten. Wer lediglich Kontobewegungen dokumentieren möchte, sollte das Anliegen sachlich auf die benötigten Daten beschränken.
Wann eine zusätzliche DSGVO-Auskunft sinnvoll sein kann
Eine gesonderte DSGVO-Auskunft kommt insbesondere infrage, wenn nicht nur die Zwölf-Monats-Liste benötigt wird. Mögliche Themen sind ältere noch gespeicherte personenbezogene Daten, Kundenkommunikation, Kontovermerke oder Informationen über Zwecke und Empfänger der Datenverarbeitung.
Betreff: Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Guten Tag,
ich bitte um Auskunft nach Art. 15 DSGVO über die zu meiner Person verarbeiteten personenbezogenen Daten und um eine Kopie dieser Daten. Bitte berücksichtigen Sie insbesondere meine spielkonto- und transaktionsbezogenen Daten, gespeicherte Kommunikation sowie Informationen zu Verarbeitungszwecken, Empfängern und Speicherdauer.
Zur Zuordnung meines Kontos:
Spielerkennung: [Kennung]
Registrierte E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse]Bitte übermitteln Sie die Antwort elektronisch über einen sicheren Weg.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Art. 12 DSGVO sieht grundsätzlich eine Antwort innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags vor. Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen kann die Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden; darüber und über die Gründe muss innerhalb des ersten Monats informiert werden. Die Bearbeitung ist grundsätzlich unentgeltlich. Für offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge gelten Ausnahmen.
Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität, darf er zusätzliche erforderliche Angaben verlangen. Eine vollständige Ausweiskopie sollte nicht unaufgefordert per einfacher E-Mail versandt werden. Mehr Hintergrund bietet der Beitrag zur Identitätsprüfung beim Glücksspielanbieter. Die Erläuterungen der BfDI zum Auskunftsrecht weisen ebenfalls auf Identitätsprüfung und Beschwerdemöglichkeiten hin.
So prüfen Sie die erhaltene Aufstellung
- Zeitraum: Stimmen Anfangs- und Enddatum? Fehlen einzelne Wochen oder Monate?
- Zeitangaben: Prüfen Sie die angegebene Zeitzone, besonders bei Buchungen um Mitternacht.
- Währung: Achten Sie darauf, ob alle Beträge in Euro ausgewiesen sind oder Umrechnungen vorkommen.
- Zahlungsbewegungen: Gleichen Sie Ein- und Auszahlungen mit Kontoauszügen oder Unterlagen des Zahlungsdienstleisters ab.
- Spielbewegungen: Verwechseln Sie Einsätze, Gewinne und Verluste nicht mit Ein- und Auszahlungen. Eine Einzahlung ist noch kein Spieleinsatz; eine Auszahlung ist nicht mit einem einzelnen Spielgewinn gleichzusetzen.
- Sonderbuchungen: Betrachten Sie Bonusbuchungen, Stornierungen, Korrekturen, Gebühren und technische Rückbuchungen getrennt.
Speichern Sie die erhaltene Originaldatei unverändert. Für Berechnungen, Markierungen oder Filter sollten Sie eine Arbeitskopie verwenden. Benötigen Sie die Unterlagen für steuerliche Fragen, finden Sie die Abgrenzungen im Beitrag zur steuerlichen Einordnung von Glücksspielgewinnen.
Was gilt nach der Schließung des Spielkontos?
Eine Kontoschließung führt nicht zwingend dazu, dass alle Daten sofort gelöscht werden. Nach § 6g GlüStV 2021 zu Speicherung und Löschung müssen Erlaubnisinhaber personenbezogene Spielerdaten ab Schließung des Spielkontos fünf Jahre aufbewahren und vor unbefugtem Zugriff schützen.
Die gesetzliche Aufbewahrung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede frühere Unterlage unverändert oder in einem bestimmten Wunschformat herauszugeben ist. Aufbewahrungsdauer und Auskunftsumfang sind getrennte Fragen. Richten Sie die Anfrage an den Rechtsträger, der im damaligen Impressum, in Vertragsunterlagen oder in der aktuellen Datenschutzerklärung genannt ist.
Kontoschließung, Datenlöschung, Restguthaben und eine OASIS-Sperre sind ebenfalls unterschiedliche Vorgänge. Der Ratgeber Spielkonto schließen und Restguthaben klären erläutert diese Abgrenzung.
Anbieter antwortet nicht oder die Liste ist unvollständig
Fehlen Zeiträume oder Buchungsarten, sollten Sie zunächst sachlich nachfassen. Benennen Sie genau, welche Angaben fehlen, und fügen Sie die ursprüngliche Anfrage sowie die bisherige Antwort bei. Unterscheiden Sie dabei zwischen drei Anliegen:
- einer fehlenden oder unvollständigen Zwölf-Monats-Liste nach § 6d GlüStV 2021,
- einer möglicherweise unvollständigen datenschutzrechtlichen Auskunft und
- einem individuellen Streit über eine Zahlung oder Buchung.
Bei einer DSGVO-Auskunft kann eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde erwogen werden. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom verantwortlichen Unternehmen und dessen Niederlassung ab. Fügen Sie der Beschwerde den bisherigen Schriftwechsel bei.
Ein möglicher Verstoß gegen glücksspielrechtliche Pflichten kann der zuständigen Glücksspielaufsicht gemeldet werden. Die GGL erläutert in ihrem Hinweisportal allerdings ausdrücklich, dass sie Beschwerden über Transaktionen mit einem Glücksspielanbieter nicht bearbeitet. Ein aufsichtsrechtlicher Hinweis ersetzt daher keine individuelle Klärung privater Ansprüche.
Sensible Daten sicher übermitteln
- Verwenden Sie nur die geprüfte Anbieter-Domain, offizielle Kontaktadressen oder einen geschützten Upload-Bereich.
- Öffnen Sie unerwartete E-Mail-Links nicht, bevor Sie Domain und Absender kontrolliert haben.
- Veröffentlichen Sie keine vollständigen Ausweise, Bankdaten oder ungeschwärzten Spielkonto-Aufstellungen in Foren oder sozialen Netzwerken.
- Übermitteln Sie nur Daten, die für die Zuordnung und Bearbeitung erforderlich sind.
- Falls eine passwortgeschützte Datei vereinbart wird, senden Sie Datei und Passwort möglichst über getrennte Kanäle.
FAQ zur Spiel- und Transaktionshistorie
Wie weit zurück muss die Historie im Spielkonto reichen?
Die in § 6d GlüStV 2021 geregelte Einsicht und geordnete Transaktionsaufstellung beziehen sich auf die vergangenen zwölf Monate.
Muss die Zwölf-Monats-Liste kostenlos sein?
Ja. § 6d Abs. 3 verlangt, dass die geordnete Auflistung auf Antrag kostenlos bereitgestellt wird.
Wie schnell muss der Anbieter sie liefern?
Das Glücksspielrecht verwendet den Begriff „unverzüglich“, nennt aber keine feste Tageszahl. Die Monatsfrist der DSGVO gilt für Anträge nach Art. 15 DSGVO und sollte nicht ungeprüft auf jede Anfrage nach § 6d übertragen werden.
Kann ich Daten nach der Kontoschließung anfordern?
Grundsätzlich kann eine Anfrage auch nach der Schließung gestellt werden. Welche Daten noch vorhanden und im konkreten Fall herauszugeben sind, muss von der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht getrennt beurteilt werden.
Darf der Anbieter meine Identität erneut prüfen?
Bei begründeten Zweifeln darf der Verantwortliche zusätzliche erforderliche Informationen zur Identitätsbestätigung verlangen. Die Prüfung sollte verhältnismäßig sein.
Kann ich aus der Liste meinen tatsächlichen Verlust berechnen?
Eine vollständige Historie kann eine nachvollziehbare Berechnung ermöglichen. Einzahlungen minus Auszahlungen zeigen jedoch nicht in jedem Fall das reine Spielergebnis, etwa wenn Anfangs- oder Restguthaben, Bonusbuchungen, Gebühren oder Korrekturen enthalten sind. Prüfen Sie deshalb sowohl Zahlungsbewegungen als auch Einsätze, Gewinne, Verluste und Kontostände.
18+ und verantwortungsvoller Umgang mit der Auswertung
Glücksspiel ist nur für Erwachsene bestimmt. Eine Transaktionshistorie dient der nüchternen Kontrolle und Dokumentation, nicht als Grundlage für den Versuch, Verluste durch weiteres Spielen zurückzugewinnen. Setzen Sie das Spiel nicht fort, wenn die Auswertung finanzielle Belastungen, Kontrollverlust oder wiederholtes Überschreiten eigener Grenzen zeigt.
Praktische Schritte zum Spielverhalten kontrollieren und Grenzen setzen umfassen Pausen, Limits und Sperrmöglichkeiten. Das BIÖG-Beratungstelefon zur Glücksspielsucht ist unter 0800 1 37 27 00 kostenlos und anonym erreichbar. Unabhängige Beratung kann auch Angehörige unterstützen.