Glücksspielwerbung im Internet ist nicht automatisch erlaubt, nur weil sie auf einer großen Plattform, in einer Suchmaschine oder in einem deutschsprachigen Video erscheint. Verdächtig ist vor allem Werbung, die zu einem in Deutschland nicht erlaubten Angebot oder zu einer nicht gelisteten Domain führt. Aber auch die Werbung eines grundsätzlich erlaubten Veranstalters kann gegen Zeit-, Zielgruppen- oder Inhaltsvorgaben verstoßen.
Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie eine Werbeanzeige sachlich prüfen, Belege sichern und einen möglichen Verstoß melden können. Er gibt den Stand vom 31. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, beurteilt die zuständige Behörde.
Wann sollte Glücksspielwerbung gemeldet werden?
Eine Meldung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Anzeige, das Video oder der Livestream für ein unerlaubtes Glücksspielangebot wirbt. Nach § 5 Absatz 7 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 sind Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele verboten.
Auch bei einem erlaubten Anbieter kann ein Hinweis sinnvoll sein. Mögliche Anlässe sind beispielsweise Werbung zur verbotenen Tageszeit, eine erkennbare Ansprache Minderjähriger, irreführende Aussagen über Gewinnchancen oder ein Beitrag, der Werbung wie einen unabhängigen redaktionellen Inhalt erscheinen lässt.
Wichtig: Die Sichtbarkeit einer Werbung beweist weder die Zulässigkeit des beworbenen Angebots noch einen Verstoß. Prüfen und dokumentieren Sie deshalb zuerst das konkrete Werbemittel, die Zieladresse und die beworbene Glücksspielart.
Erlaubtes Angebot und regelwidrige Werbung unterscheiden
Bei der Einordnung sind zwei Fragen voneinander zu trennen:
- Ist das beworbene Glücksspielangebot in Deutschland erlaubt?
- Hält die konkrete Werbung die geltenden Werbevorgaben ein?
Ein Veranstalter kann eine deutsche Erlaubnis besitzen und trotzdem mit einer bestimmten Anzeige gegen Werberegeln verstoßen. Umgekehrt macht eine sachlich wirkende oder professionell produzierte Anzeige ein unerlaubtes Angebot nicht legal.
Prüfen Sie Marke, Veranstalter, vollständige Domain und Glücksspielart getrennt. Die rechtlichen Kategorien sind nicht austauschbar: Virtuelle Automatenspiele sind die unter dem GlüStV 2021 regulierten digitalen Automatenspiele. Online-Casinospiele bezeichnet dagegen die rechtlich eigenständige Kategorie virtueller Tischspiele wie Roulette, Blackjack oder Baccarat. Daneben bestehen unter anderem Online-Poker, Sportwetten und Lotterien.
Die amtliche Whitelist der GGL führt erlaubte Veranstalter, Domains, Glücksspielarten, Vertriebsgebiete und zuständige Aufsichtsbehörden auf. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele bedeutet daher nicht automatisch, dass derselbe Veranstalter unter jeder Domain auch Online-Casinospiele anbieten darf.
Eine ausländische Lizenz oder ein deutschsprachiger Internetauftritt ersetzt keine deutsche Erlaubnis. Das erläutert auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Werbung sollte deshalb nie als Lizenznachweis behandelt werden. Eine ausführlichere Anleitung finden Sie in unseren Beiträgen zum Prüfen von Anbieter und Domain in der GGL-Whitelist und zur Prüfung der deutschen Glücksspiel-Erlaubnis.
Welche Regeln gelten für Glücksspielwerbung im Internet?
Die zentralen Vorgaben stehen in § 5 GlüStV 2021. Danach dürfen Erlaubnisinhaber grundsätzlich für die von ihrer Erlaubnis umfassten Glücksspiele werben. Die Werbung bleibt jedoch inhaltlich, zeitlich und hinsichtlich ihrer Zielgruppen beschränkt.
Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr
Täglich zwischen 6 und 21 Uhr darf im Rundfunk und Internet keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen. Für eine belastbare Meldung sollten Sie deshalb nicht nur einen Screenshot, sondern auch Datum, genaue Uhrzeit, Plattform und beworbene Glücksspielart festhalten.
Die Regel bedeutet nicht, dass jede Form von Glücksspielwerbung in diesem Zeitraum automatisch verboten ist. Sie bezieht sich auf die ausdrücklich genannten Kategorien. Bei gemischten Markenauftritten oder unklaren Videos kann die rechtliche Einordnung vom konkreten Inhalt und von der Zielseite abhängen.
Schutz von Minderjährigen und gefährdeten Zielgruppen
Glücksspielwerbung darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten. Soweit möglich, sind Minderjährige als Empfänger auszunehmen. Hinweise auf eine mögliche problematische Ansprache können eine jugendtypische Gestaltung, minderjährige Darsteller oder eine gezielte Platzierung in eindeutig an Kinder und Jugendliche gerichteten Umfeldern sein. Ein einzelnes Gestaltungselement genügt jedoch nicht automatisch für eine abschließende rechtliche Bewertung.
Irreführung und getarnte Werbung
Unzulässig sind nach dem Staatsvertrag insbesondere unzutreffende Aussagen über Gewinnchancen sowie über Art oder Höhe möglicher Gewinne. Glücksspiel darf außerdem nicht als Lösung finanzieller Probleme dargestellt werden. Ebenfalls unzulässig ist Werbung, die den Eindruck eines redaktionell gestalteten Inhalts erweckt.
Ein bezahltes Video, ein Erfahrungsbericht oder ein Vergleichsbeitrag kann deshalb prüfungsbedürftig sein, wenn kommerzielle Verbindungen, Affiliate-Links oder andere Werbeelemente nicht klar erkennbar sind. Ob zusätzlich medien- oder wettbewerbsrechtliche Kennzeichnungspflichten verletzt wurden, ist eine gesonderte Frage.
Persönlich adressierte Werbung
Für persönlich adressierte Werbung gelten besondere Vorgaben. Bei Glücksspielen, an denen gesperrte Personen nicht teilnehmen dürfen, setzt die Ansprache nach § 5 Absatz 5 GlüStV 2021 unter anderem eine vorherige Einwilligung in den Empfang der Werbung und in die Abfrage der Sperrdatei voraus. Vor dem Versand ist ein Abgleich mit der Sperrdatei vorgesehen; persönlich adressierte Werbung an dort gesperrte Personen ist für diese Glücksspiele unzulässig.
Das betrifft nicht pauschal jede sichtbare Anzeige im Internet. Zwischen einer allgemein ausgespielten Plattformanzeige und einer persönlich adressierten E-Mail oder Postsendung muss unterschieden werden. Weitere Hintergründe bietet unser Beitrag zur Funktionsweise der OASIS-Spielersperre.
Verdächtige Werbung auf YouTube und Social Media erkennen
Glücksspielwerbung auf YouTube, Twitch, TikTok, Instagram oder anderen Plattformen ist nicht allein wegen der Plattform unzulässig. Entscheidend sind unter anderem das beworbene Angebot, die Glücksspielart, der Zeitpunkt, die Zielgruppe und die konkrete Werbegestaltung.
Livestreams und scheinbar unterhaltende Videos können Werbewirkung entfalten. Achten Sie auf folgende Elemente:
- anklickbare Affiliate- oder Registrierungslinks,
- Bonuscodes oder direkte Anmeldeaufforderungen,
- dauerhaft eingeblendete Logos, Banner oder Zieladressen,
- Gewinnspiele mit Bezug zu einer Glücksspielregistrierung,
- wiederholte positive Präsentationen eines bestimmten Angebots,
- auffällig inszenierte Gewinne ohne nachvollziehbare Einordnung,
- Weiterleitungen zu einer Domain, die nicht in der Whitelist steht.
Für eine Meldung eines Casino-Streamers genügt es nicht, nur den Namen des Kanals zu nennen. Dokumentieren Sie das konkrete Video oder den Stream, den Zeitstempel, den beworbenen Veranstalter, sichtbare Codes und die Zieladresse. Die GGL hat in einer Behördenmitteilung vom 20. April 2026 bestätigt, dass sie auch Social-Media-Inhalte, Livestreams, Banner und Vergleichsseiten im Zusammenhang mit Werbung für unerlaubtes Glücksspiel prüft.
Die beworbene Website vor der Meldung prüfen
Öffnen Sie keine Konten und zahlen Sie kein Geld ein, nur um zusätzliche Beweise zu sammeln. Für einen Hinweis reichen öffentlich erreichbare Informationen und sauber gesicherte Werbenachweise regelmäßig als Ausgangspunkt aus.
- Zieladresse sichern: Kopieren Sie die vollständige URL aus Anzeige, Videobeschreibung oder Affiliate-Link.
- Weiterleitung dokumentieren: Notieren Sie sowohl die ursprüngliche Werbe-URL als auch die endgültige Zieladresse.
- Domain exakt vergleichen: Prüfen Sie Schreibweise, Unterdomain und gegebenenfalls den angegebenen Pfad in der aktuellen GGL-Whitelist.
- Veranstalter feststellen: Vergleichen Sie Impressum und Lizenzangaben mit dem Namen in der Whitelist.
- Glücksspielart kontrollieren: Prüfen Sie, ob die Erlaubnis gerade die beworbenen virtuellen Automatenspiele, Online-Poker, Sportwetten oder Online-Casinospiele umfasst.
- Vertriebsgebiet beachten: Online-Casinospiele können landesbezogen erlaubt sein. Die Whitelist weist das jeweilige Vertriebsgebiet aus.
Eine allgemeine Einordnung der erlaubnisfähigen Kategorien enthält unser Beitrag darüber, welches Online-Glücksspiel in Deutschland erlaubt ist.
Glücksspielwerbung Schritt für Schritt bei der GGL melden
Die GGL nimmt Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel im Internet, Werbung für unerlaubte Angebote und möglicher regelwidriger Werbung für erlaubte Angebote entgegen. Nutzen Sie das aktuelle Kontakt- und Meldeformular der GGL. Der behördliche Leitfaden zur Meldung von Verstößen empfiehlt eine Beschreibung anhand der fünf W-Fragen.
- Wer? Nennen Sie Anbieter, Website, Sender, Vergleichsportal, Influencer oder Streamer.
- Was? Beschreiben Sie das beworbene Glücksspiel und den vermuteten Werbeverstoß.
- Wann? Geben Sie Datum und möglichst die genaue Uhrzeit an.
- Wo? Nennen Sie Plattform, Kanal, Video, Website, App oder verwendete Suchanfrage.
- Wie belegbar? Fügen Sie Screenshots, Fotos, Videoausschnitte, URLs und weitere nachvollziehbare Nachweise bei.
Eine kurze, sachliche Darstellung ist hilfreicher als eine pauschale Bewertung. Schreiben Sie beispielsweise, dass eine Anzeige am 30. Juli 2026 um 14:20 Uhr vor einem bestimmten Video erschien und zu einer nicht in der Whitelist gefundenen Domain führte. Kennzeichnen Sie eigene Schlussfolgerungen als Vermutung, statt den Anbieter oder Werbenden selbst abschließend als illegal zu bezeichnen.
Kompakte Belegcheckliste
- vollständiger Name des Werbenden oder Kanalname,
- beworbene Marke und erkennbare Glücksspielart,
- ursprüngliche Werbe-URL und endgültige Ziel-URL,
- Datum, Uhrzeit und Plattform,
- Video- oder Beitragslink mit Zeitstempel,
- Screenshots oder Bildschirmaufnahme,
- sichtbare Werbetexte, Banner und Bonuscodes,
- Ergebnis der Whitelist-Prüfung.
Nach Angaben der GGL können im aktuellen Formular Alias-Daten verwendet werden. Aussagekräftige Kontaktmöglichkeiten oder ein regelmäßig kontrollierter anonymer Postkasten erleichtern jedoch mögliche Rückfragen.
Welche Stelle ist in Sonderfällen zuständig?
Die GGL bearbeitet Hinweise zu Online-Glücksspiel und der entsprechenden Werbung. Bei stationären Angeboten, etwa in Spielhallen, Gaststätten oder örtlichen Wettvermittlungsstellen, sind regelmäßig die Glücksspielaufsichten der Länder oder örtliche Behörden zuständig.
Geht es um den Umgang mit personenbezogenen Daten oder unerwünschte Direktwerbung, kann zusätzlich der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens oder die zuständige Landesdatenschutzaufsicht infrage kommen. Die Meldefunktion von YouTube oder einer anderen Plattform kann parallel genutzt werden, ersetzt aber keine Behördenmeldung.
Das GGL-Meldeformular entscheidet weder über zivilrechtliche Ansprüche noch über Transaktions- oder Auszahlungsfragen. Auch eine abschließende Rechtsberatung leistet die Behörde nach eigener Auskunft nicht.
Was geschieht nach einer Meldung?
Eine konkrete Bearbeitungsdauer oder ein bestimmtes Ergebnis lässt sich nicht zusagen. Unvollständige Angaben können Rückfragen erforderlich machen. Bewahren Sie Ihre Belege daher geordnet auf und notieren Sie eine gegebenenfalls vergebene Meldenummer.
Eine gemeldete Werbung oder Website muss nicht sofort verschwinden. Die GGL weist außerdem darauf hin, dass sie Hinweisgebenden aus rechtlichen Gründen nicht mitteilen darf, ob ein Untersagungsverfahren oder andere Maßnahmen eingeleitet wurden. Das Ausbleiben einer detaillierten Rückmeldung bedeutet deshalb nicht, dass der Hinweis unbeachtet blieb.
18+ und verantwortungsvolles Spielen
Glücksspiel ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt und kann abhängig machen. Wenn wiederholte oder personalisierte Werbung Spielimpulse auslöst, deaktivieren Sie personalisierte Anzeigen, blockieren Sie Werbekonten und bestellen Sie Werbe-E-Mails ab. Öffnen Sie beworbene Glücksspielseiten nicht aus Neugier.
Bei Kontrollverlust, finanziellen Problemen oder starkem Spieldruck bieten das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und Check dein Spiel anonyme beziehungsweise professionelle Hilfsangebote. Ergänzende praktische Schritte finden Sie in unserem Beitrag zur Unterstützung für verantwortungsvolles Spielen. Eine Meldung verdächtiger Werbung schützt nicht automatisch vor weiteren Spielimpulsen; nutzen Sie bei Bedarf zusätzlich Werbeblocker, Plattformoptionen und unabhängige Beratung.