Stand: 27. Juli 2026. Seit dem 1. Juli 2026 können erlaubte Anbieter bei virtuellen Automatenspielen unter bestimmten Voraussetzungen Einsätze von mehr als einem Euro je Spielrunde zulassen. Möglich sind zwei erhöhte Stufen mit Höchsteinsätzen von bis zu 3 beziehungsweise 5 Euro. Das bedeutet jedoch nicht, dass das bisherige 1-Euro-Limit vollständig abgeschafft wurde oder höhere Einsätze automatisch für jedes Spielkonto verfügbar sind.
Maßgeblich sind die aktuelle GGL-Verbraucherinformation zum Höchsteinsatz sowie die Entscheidungsrichtlinie der GGL vom 1. Juli 2026. Dieser Beitrag fasst die veröffentlichten Vorgaben allgemeinverständlich zusammen. Er ist keine Rechtsberatung und trifft keine Aussage darüber, ob ein bestimmtes Spielkonto für eine Erhöhung qualifiziert ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Änderung gilt seit dem 1. Juli 2026.
- Der gesetzliche Ausgangswert bleibt grundsätzlich ein Höchsteinsatz von einem Euro je Spielrunde.
- Die erste erhöhte Stufe reicht von mehr als einem Euro bis höchstens 3 Euro.
- Die zweite Stufe reicht von mehr als 3 Euro bis höchstens 5 Euro und setzt zusätzliche Prüfungen voraus.
- Für beide erhöhten Stufen müssen Spielende mindestens 21 Jahre alt sein.
- Anbieter führen die höheren Stufen freiwillig ein. Spielende haben darauf keinen Rechtsanspruch.
- Die Regelung ist nach aktuellem Stand bis längstens zum 31. Dezember 2027 befristet.
Welche Einsatzlimits gelten seit Juli 2026?
Der Höchsteinsatz bezeichnet den maximal zulässigen Betrag für eine einzelne Spielrunde eines virtuellen Automatenspiels. Die GGL unterscheidet seit Juli 2026 drei Bereiche:
- Bis zu 1 Euro: Das grundsätzlich geltende gesetzliche Einsatzlimit.
- Mehr als 1 bis zu 3 Euro: Die erste erhöhte Einsatzstufe für Spielende ab 21 Jahren, sofern der Anbieter die behördlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt.
- Mehr als 3 bis zu 5 Euro: Die zweite erhöhte Einsatzstufe für Spielende ab 21 Jahren nach einem erfolgreichen 90-tägigen Qualifikationszeitraum und mit zusätzlichem Limit-Monitoring.
Der Höchsteinsatz darf nicht mit einem Einzahlungs-, Verlust- oder persönlichen Budgetlimit verwechselt werden. Ein Einzahlungslimit begrenzt, welcher Betrag auf Spielkonten eingezahlt werden kann. Ein persönliches Verlustlimit bezieht sich dagegen auf Verluste innerhalb eines gewählten Zeitraums. Das Einsatzlimit legt ausschließlich die Obergrenze einer einzelnen Spielrunde fest.
Wann sind Einsätze von bis zu 3 Euro möglich?
Die erste erhöhte Stufe darf nur Personen gewährt werden, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der 21. Geburtstag allein löst aber keine automatische Freischaltung aus. Der betreffende Anbieter muss über die erforderliche Erlaubnis verfügen und die Vorgaben der GGL-Entscheidungsrichtlinie umsetzen.
Ob und wann die Stufe im Spielkonto erscheint, hängt daher vom Anbieter und dessen technischer Einführung ab. Die GGL stellt ausdrücklich klar, dass die Umsetzung freiwillig ist. Ein Anbieter kann beim grundsätzlichen Höchsteinsatz von einem Euro bleiben oder erhöhte Einsätze nur in Teilen seines Angebots technisch verfügbar machen. Aus einer allgemeinen Betreiberankündigung lässt sich zudem nicht ableiten, dass jedes einzelne virtuelle Automatenspiel sämtliche Einsatzbeträge unterstützt.
Welche Voraussetzungen gelten für bis zu 5 Euro?
Für die zweite Stufe gelten strengere Anforderungen. Nach der verbindlichen GGL-Entscheidungsrichtlinie müssen insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die spielende Person ist mindestens 21 Jahre alt.
- Vor der Erhöhung wurde beim betreffenden Anbieter ein Qualifikationszeitraum von 90 Tagen erfolgreich durchlaufen.
- Während dieses Zeitraums zeigte das anbieterbezogene Monitoring kein suchtauffälliges Spielverhalten.
- Nach der Erhöhung führt der Anbieter ein spezielles Limit-Monitoring auf auffälliges Spielverhalten durch.
- Die spielende Person hat vor der Erhöhung in die gegebenenfalls erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten eingewilligt und hält diese Einwilligung aufrecht.
Das Monitoring endet somit nicht mit der Freischaltung. Zeigen sich Anzeichen einer Spielsuchtgefährdung oder eines problematischen Spielverhaltens, muss der Anbieter geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Die GGL nennt als mögliche Reaktionen eine Kontaktaufnahme, Einschränkungen des Spielangebots oder eine Sperre. Welche Maßnahme angemessen ist, wird anhand des Einzelfalls beurteilt.
Was bedeutet die 90-Tage-Regel genau?
Die 90 Tage sind nicht mit dem bloßen Alter eines Spielkontos gleichzusetzen. Entscheidend ist der Qualifikationszeitraum im gesetzlichen, anbieterbezogenen Monitoring nach § 6i Absatz 1 GlüStV 2021. Ein seit 90 Tagen bestehendes Konto erfüllt die Voraussetzung also nicht automatisch. Der Anbieter muss für den relevanten Zeitraum ein suchtunauffälliges Spielverhalten festgestellt und dokumentiert haben.
Im GGL-FAQ für Anbieter zur Höchsteinsatz-Anpassung werden zwei Beispiele genannt: Beginnt der berücksichtigte Monitoringzeitraum am 1. Juli 2026, ist er am 29. September 2026 abgeschlossen. Wurde eine Person bereits seit dem 1. Januar 2026 entsprechend überwacht und blieb das Spielverhalten unauffällig, konnte der Qualifikationszeitraum laut GGL schon am 1. April 2026 erfolgreich durchlaufen sein.
Damit können dokumentierte Zeiträume vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie berücksichtigt werden. Eine allgemeingültige Prognose für ein konkretes Konto ist daraus nicht möglich. Auch eine direkte Aufnahme in die zweite Stufe ist laut GGL zwar grundsätzlich zulässig, aber nur, wenn sämtliche Bedingungen einschließlich des Qualifikationszeitraums erfüllt sind.
Muss ein Anbieter höhere Einsatzstufen freischalten?
Nein. Die Einführung ist freiwillig, und es besteht kein Anspruch auf einen Höchsteinsatz von 3 oder 5 Euro. Der Anbieter entscheidet im Rahmen seiner behördlichen Erlaubnis, ob er die Möglichkeit umsetzt und einer bestimmten Person gewährt.
Auch eine sichtbare 3-Euro-Stufe bei einem Anbieter belegt nicht automatisch, dass dort eine 5-Euro-Stufe verfügbar ist. Ebenso können die auswählbaren Beträge vom jeweiligen Spiel abhängen. Betreiberinformationen erklären deshalb in erster Linie die konkrete technische Umsetzung. Für die allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen bleiben die Veröffentlichungen der GGL maßgeblich.
Welche Spielerschutzregeln bleiben bestehen?
Die Anpassung betrifft den maximalen Einsatz je Spielrunde. Andere Schutzvorgaben werden dadurch nicht aufgehoben. Dazu gehören insbesondere die Regeln zum Spielablauf, das anbieterbezogene Monitoring, OASIS, der Panikbutton sowie persönliche Einzahlungs-, Einsatz- und Verlustlimits.
Auch die Mindestdauer einer Spielrunde bleibt ein eigenständiges Thema. Wie sie funktioniert, erläutert der Beitrag zur 5-Sekunden-Regel bei virtuellen Automatenspielen. Eine höhere Einsatzstufe erlaubt daher weder einen schnelleren automatischen Spielablauf noch eine Umgehung anderer Schutzmechanismen.
Nach der Übersicht der GGL zu den Spielerschutzmaßnahmen müssen erlaubte Anbieter unter anderem eine Spielsuchtfrüherkennung, persönliche Limitfunktionen und Sperrmöglichkeiten bereitstellen. Der Panikbutton löst eine 24-stündige Kurzzeitsperre aus. OASIS dient unabhängig von der gewählten Einsatzhöhe als anbieter- und spielformübergreifendes Spielersperrsystem.
Wie verändert ein höherer Einsatz das finanzielle Risiko?
Ein höherer Einsatz erhöht die insgesamt gesetzte Summe, wenn die Zahl der Spielrunden gleich bleibt. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den Unterschied:
- 100 Spielrunden mit 1 Euro ergeben eine Einsatzsumme von 100 Euro.
- 100 Spielrunden mit 3 Euro ergeben eine Einsatzsumme von 300 Euro.
- 100 Spielrunden mit 5 Euro ergeben eine Einsatzsumme von 500 Euro.
Diese Einsatzsummen sind nicht mit einem sicheren Verlust gleichzusetzen, da zwischenzeitliche Gewinne möglich sind. Sie zeigen jedoch, wie stark sich der bewegte Geldbetrag allein durch die Einsatzhöhe verändert. Wer von einem auf fünf Euro erhöht, setzt bei gleicher Rundenzahl insgesamt das Fünffache ein.
Ein höherer Höchsteinsatz verbessert nicht automatisch die Gewinnwahrscheinlichkeit. Auch die theoretische Auszahlungsquote sagt nicht voraus, wie eine kurze Spielsitzung endet. Hintergründe dazu bietet der Ratgeber zur RTP bei virtuellen Automatenspielen. Einsatzhöhe, RTP und kurzfristiges Ergebnis sind unterschiedliche Größen.
Praktische Schutzmöglichkeiten sind niedrigere freiwillige Limits, ein vorab festgelegtes Freizeitbudget und regelmäßige Pausen. Eine verfügbare Obergrenze muss nicht ausgeschöpft werden. Wer Einsätze erhöht, um Verluste zurückzugewinnen, länger als geplant spielt oder notwendige Ausgaben gefährdet, sollte das Spiel beenden und Unterstützung nutzen.
Woran lässt sich ein erlaubtes Angebot erkennen?
Vor einer Teilnahme sollten sowohl der Anbieter als auch die konkrete Internetadresse in der amtlichen GGL-Whitelist kontrolliert werden. Dort lässt sich nach der Glücksspielart „Virtuelle Automatenspiele“ filtern. Die Kategorie „Online-Casinospiele“ bezeichnet dagegen rechtlich eigenständige virtuelle Tischspiele wie Roulette, Blackjack oder Baccarat und darf nicht mit virtuellen Automatenspielen gleichgesetzt werden.
Eine ausländische Lizenz ersetzt keine deutsche Erlaubnis. Eine ergänzende Prüfroutine finden Sie im Beitrag dazu, wie Sie die deutsche Erlaubnis eines Anbieters prüfen. Angebote ohne passende deutsche Erlaubnis sind keine regulierte Alternative zu den gesetzlichen Einsatzgrenzen.
Häufige Fragen zum neuen Einsatzlimit
Ist das 1-Euro-Limit vollständig abgeschafft?
Nein. Ein Euro bleibt der grundsätzlich geltende Höchsteinsatz je Spielrunde. Die Beträge bis zu 3 oder 5 Euro sind behördlich geregelte Abweichungen, für die zusätzliche Voraussetzungen gelten.
Gilt das 3-Euro-Limit automatisch ab dem 21. Geburtstag?
Nein. Das Mindestalter von 21 Jahren ist nur eine Voraussetzung. Der Anbieter muss die erhöhte Stufe freiwillig eingeführt haben, über die erforderliche Erlaubnis verfügen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Kann ich sofort mit 5 Euro je Spielrunde spielen?
Nicht allein aufgrund der Regeländerung. Erforderlich sind unter anderem das Mindestalter, ein erfolgreich durchlaufener 90-tägiger Qualifikationszeitraum und das spezielle Limit-Monitoring. Eine automatische Freischaltung ist nicht vorgesehen.
Gelten höhere Einsätze bei jedem Anbieter und jedem Spiel?
Nein. Die Einführung ist freiwillig. Außerdem können die verfügbaren Einsatzbeträge von der technischen Umsetzung des Anbieters und des einzelnen Spiels abhängen.
Kann ich weiterhin weniger als einen Euro einsetzen?
Ja, soweit das betreffende Spiel niedrigere Beträge anbietet. Ein Höchsteinsatz ist eine Obergrenze und verpflichtet niemanden, diesen Betrag zu wählen.
Wie lange gilt die neue Regelung?
Die GGL-Entscheidungsrichtlinie erlaubt die Abweichung nach aktuellem Stand bis längstens zum 31. Dezember 2027. Vor einer späteren Nutzung sollte geprüft werden, ob die Richtlinie verlängert, ersetzt oder anderweitig geändert wurde.
18+ und verantwortungsvolles Spielen
Glücksspiel ist ausschließlich für Volljährige bestimmt. Für die erhöhten Einsatzstufen bei virtuellen Automatenspielen gilt zusätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren. Auch bei erfüllter Altersvoraussetzung bleibt Glücksspiel mit finanziellen und gesundheitlichen Risiken verbunden. Das Bundesgesundheitsministerium informiert über Glücksspielstörungen und weist auf das erhöhte Risiko bestimmter Spielformen einschließlich Online-Automatenspielen hin.
Setzen Sie nur frei verfügbares Geld ein, legen Sie vor Spielbeginn feste Grenzen fest und betrachten Sie Glücksspiel nicht als Einnahmequelle. Weitere praktische Hinweise finden Sie unter verantwortungsvoll spielen.
Wenn das Spielen schwer kontrollierbar wird, Verluste verfolgt werden oder Konflikte und finanzielle Engpässe entstehen, bietet die GGL eine Übersicht neutraler Beratungs- und Hilfsangebote. Die dort genannte BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht ist kostenlos und anonym unter 0800 1372700 erreichbar. Unterstützung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Angehörige.